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Burgergemeinde Bern, 8. September 2010
Burgergemeinde Bern

 

Die Burgergemeinde Bern ist eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft und untersteht der kantonalen Gemeindegesetzgebung. Sie ist eine so genannte Personengemeinde, im Gegensatz zu den als Territorialgemeinden ausgestalteten Einwohnergemeinden. Die Burgergemeinde Bern setzt sich aus ca. 17 300 Angehörigen der 13 Gesellschaften und Zünfte und den Burgerinnen und Burgern ohne Zunftangehörigkeit zusammen.
Die Burgergemeinde Bern verfügt – im Gegensatz zur Einwohnergemeinde – weder über ein öffentlich-rechtliches Territorium noch über die Steuerhoheit. Soweit ihr Vermögen und dessen Ertrag nicht der Fürsorge dienen, ist die Burgergemeinde Bern steuerpflichtig.
Zur Burgergemeinde Bern gehört man durch Abstammung, Adoption oder Eheschliessung. Neuen Bewerbern kann das Burgerrecht – auf ein entsprechendes Gesuch hin – von den Stimmberechtigten erteilt werden. Wie jeder Einwohner- oder gemischten Gemeinde steht der Burgergemeinde Bern das Recht auf Burgerrechtserteilungen zu. In der Regel ist eine Einkaufssumme zu entrichten.
Das Burgerrecht kann auch schenkungsweise an Personen erteilt werden, die sich in besonderer Weise für Bern oder ganz allgemein für das öffentliche Wohl eingesetzt haben.
Die Burgerschaft ist weder ein Interessenverband noch ein Zusammenschluss von Gleichgesinnten. Sie kommt auch nicht in den Genuss eines Burgernutzens und hat keine Vorrechte gegenüber der übrigen Bevölkerung.

Weiterführendes Dokumentationsmaterial

MEDAILLON, Informationen aus der Burgergemeinde Bern
Verwaltungsberichte
Weiteres Material
  • «Die Burgergemeinde Bern – Gegenwart und Geschichte», Verlag Stämpfli & Cie AG Bern, 1993
  • Burgerkalender (Adressen)
  • Bericht des Kleinen Burgerrates über die Verwaltung der Burgergemeinde Bern
  • Rundgang durch die Burgergemeinde
 
   
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