Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Burgergemeinde Bern. Stimmberechtigt sind alle Burger und Burgerinnen, die ihren Wohnsitz oder eine Zustelladresse in der Schweiz haben. Sie fassen die anstehenden Entschlüsse an der Urne. Die Stimmberechtigten wählen den Burgergemeindepräsidenten, den Vizepräsidenten sowie die Mitglieder des Grossen und des Kleinen Burgerrates. Sie beschliessen über die Satzungen, den Erwerb des Burgerrechtes, den Voranschlag und über die Reglemente zu den politischen Rechten oder zum Finanzhaushalt. Der Grosse Burgerrat ist das Parlament der Burgergemeinde Bern. Er besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 40 weiteren Mitgliedern. Der Grosse Burgerrat übt die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Kleinen Burgerrates aus. Er nimmt Kenntnis von den Legislaturzielen. Er berät und beschliesst die Anträge an die Stimmberechtigten. Im Besonderen genehmigt er den Verwaltungsbericht, legt den Stellenplan fest, verleiht Auszeichnungen und erlässt eine Reihe von Reglementen wie das Reglement über das Personal, über das allgemeine burgerliche Armengut, über das Bauwesen und das Reglement über Organisation, Aufgaben und Zuständigkeiten der Fachkommissionen. Aufsichtsorgan ist die Geschäftsprüfungskommission.
Der Kleine Burgerrat vertritt die Burgergemeinde Bern nach aussen in Staat und Gesellschaft, bestimmt die grundlegenden Ziele ihres Wirkens und erlässt die Legislaturziele. Der Kleine Burgerrat besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und zehn weiteren Mitgliedern und bereitet die Geschäfte des Grossen Burgerrates vor. Er schafft Führungsinstrumente, stellt das Kaderpersonal an und erlässt die nötigen Verordnungen. Das Büro des Kleinen Burgerrates setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Burgergemeindeschreiber.
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